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Anwendungen der eGK

Verfügbare Anwendungen

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Der erste Schritt heißt Basis-Rollout

Die Spezifikation der elektronischen Gesundheitskarte ist abgeschlossen. Hersteller der Karten und Krankenkassen als Herausgeber haben von der gematik bereits Zulassungen erhalten. Ebenso wurden Zulassungen für stationäre und mobile Kartenlesegeräte ausgesprochen, welche sowohl elektronische Gesundheitskarten als auch bisherige Krankenversichertenkarten lesen können. Damit liegen alle Voraussetzungen für den sogenannten Basis-Rollout vor, der von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträgern beschlossen wurde. Die elektronische Gesundheitskarte mit dem Photo des Versicherten löst dabei die alte Krankenversichertenkarte ab.

Nach intensiven Vorarbeiten statten die gesetzlichen Krankenkassen seit Oktober 2011 ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte aus.

Damit stehen die folgenden zwei Anwendungen zur Verfügung.

  • Versichertenstammdaten

Zu den Stammdaten gehören die administrativen Daten des Versicherten, die bereits auf der heutigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind (wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus) sowie ergänzende Informationen, z. B. zum Zuzahlungsstatus. Sie dienen dem Arzt als Nachweis, dass der Patient versichert ist und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen. Die Gesundheitskarte löst damit im ersten Schritt die alte Krankenversichertenkarte ab.

  • Europäische Krankenversicherungskarte

Auf der Rückseite der Gesundheitskarte ist als Sichtausweis die europäische Krankenversicherungskarte zur Behandlung im Ausland aufgebracht.