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Telematikinfrastruktur

Sicherheit

Anerkannte Zertifizierungsverfahren

Die Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur schaffen Sicherheit. Sicherheit, die bei Übertragungswegen in Papierform per Post, Fax oder auch per Mail in dieser Form nicht gegeben war. Durch die Zertifizierungsverfahren und die dafür notwendige Sicherheitsüberprüfung für die Herstellung und den Betrieb von Komponenten und Diensten gewährleistet die gematik, dass die sensiblen Informationen von Versicherten vor unbefugtem Zugriff sicher sind. Komponenten wie die Gesundheitskarten und Kartenterminals müssen aufwändige Testverfahren bestehen, um eine Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu erhalten.

Wirksame Schutzmechanismen

Daten verlassen eine Arztpraxis nur, wenn sie für die Übertragung durch die Telematikinfrastruktur verschlüsselt wurden. Unberechtigte können die verschlüsselten Daten während der Übertragung nicht lesen. Es dürfen nur berechtigte Personen auf die Daten des Versicherten zugreifen. Technisch und gesetzlich ist dies durch entsprechende Heilberufs- und Berufsausweise gewährleistet. Die Versicherten haben die Hoheit über ihre Daten und können den Zugriff gezielt freigeben. Er erfolgt durch Aushändigung und Freischaltung der eGK oder auch durch Vergabe einer Berechtigung für den Zugriff. Die Daten der Versicherten werden für die Gesundheitskarte versichertenindividuell verschlüsselt. Nur mit Hilfe seiner eGK und Eingabe einer persönlichen PIN oder einer entsprechenden Berechtigung können diese Daten wieder sichtbar gemacht werden. Für Unberechtigte bleiben diese Daten unlesbar, da sie nur mit der eGK einer Person zugeordnet werden können.

Das Whitepaper Sicherheit der gematik gibt einen Überblick über die Schutzmechanismen der Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur.

PDF Whitepaper Sicherheit (576KB)

Experten bestätigen Sicherheit

Durchgeführte Gutachten und Analysen der Sicherheitsarchitektur bestätigen das hohe Schutzniveau für die medizinischen Daten. Der Zugang über die Gesundheitskarte und die Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken sichern das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten.

Das Fraunhofer FOKUS-Institut stellt in einer durchgeführten Studie fest, dass
„für die Spezifikation der Telematikinfrastruktur state-of-the-art Designprinzipien verwendet und die besonderen Datenschutzerfordernisse für Anwendungen, deren Nutzung für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend ist, berücksichtigt wurden.“