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Kompetenzen
Zulassung von Komponenten, Diensten und Prozessen
Durch ein geregeltes Zulassungsverfahren stellt die gematik sicher, dass nur Komponenten und Dienste in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden, die spezifikationskonform sind und die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche Tests sowohl im Labor als auch bei den zukünftigen Anwendern. Darüber hinaus müssen Komponenten und Dienste ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiertes Prüfverfahren bestehen. Spricht die gematik eine Zulassung aus, dann kann ein Einsatz im Wirkbetrieb der Telematikinfrastruktur erfolgen.
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