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Zulassungsverfahren
Zulassungsverfahren Anbieter
Für den Betrieb von Produkten im Rahmen der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte sowie für das Anbieten entsprechender Dienstleistungen ist eine Zulassung durch die gematik erforderlich. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen über die Zulassung von Anbietern. Die Zulassungen müssen jeweils auf Grundlage von § 291b Abs. 1b SGB V erfolgen.
Für Anbieter werden derzeit noch keine Zulassungen erteilt.
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